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Eberhardt Bestattungen
Ihr erfahrener Trauerbeistand

 

Wenn Sie einen nahen Angehörigen verloren haben, begleiten wir Sie einfühlsam in der Zeit des Abschieds und leiten zuverlässig alle notwendigen Schritte für die Bestattung in die Wege. Dabei entlasten wir Sie so weit wie möglich und haben stets ein offenes Ohr für Ihre Wünsche und Fragen.

Wir freuen uns, wenn Sie uns diese verantwortungsvolle Aufgabe anvertrauen, und begrüßen Sie herzlich in unserem Bestattungshaus. Auf Wunsch kommen wir auch gerne für ein persönliches Beratungsgespräch zu Ihnen nach Hause, rufen Sie uns einfach jederzeit an.

Unsere Leistungen
Unterstützung nach Wunsch

 

In der Zeit vor der Bestattung sollen Sie ausreichend Zeit und Ruhe für Ihre Trauer haben. Aus diesem Grund nehmen wir Ihnen so viele Aufgaben ab, wie Sie möchten: Von der Abholung und Versorgung des Verstorbenen über die Gestaltung der Traueranzeigen und die Formalitäten bis hin zur gesamten Organisation der Trauerfeier und Beisetzung, inklusive Terminabsprachen.

Unsere Bestattungsleistungen im Überblick:

  • Ausführliche Beratung inklusive Kostenvoranschlag
  • Organisation und Durchführung von Trauerfeiern und Beisetzungen in ganz Deutschland
  • In- und Auslandsüberführungen
  • Hygienische und kosmetische Versorgung der Verstorbenen
  • Breites Angebot an Särgen, Urnen, Bestattungswäsche und Zubehör
  • Terminabsprachen mit Kirchen, Friedhöfen und Dienstleistern
  • Vermittlung von kirchlichen und weltlichen Trauerrednern sowie von Floristen und Musikern

 

  • Vermittlung von Steinmetzen und Grabpflegediensten
  • Gestaltung und Druck von individuellen Traueranzeigen und Danksagungen
  • Beurkundung des Sterbefalls und sämtliche Behördengänge
  • An- und Abmeldungen bei Versicherungen, Rententrägern, Ämtern und Dienstleistern
  • Hilfe bei der Beschaffung sämtlicher Dokumente
  • Antrag auf Rentenvorschusszahlung und Hinterbliebenenrente
  • Anträge für Versicherungsleistungen
  • Online-Abmeldungen und digitale Nachlassverwaltung

Im Trauerfall
Die ersten Schritte

Bei einem Todesfall in der eigenen Wohnung müssen Sie zunächst nichts weiter tun als zwei Anrufe tätigen:

  • Rufen Sie erst den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst an, der die Todesbescheinigung ausstellt.
  • Wenden Sie sich dann an uns, damit wir Sie bei allen weiteren Schritten begleiten. Wir sind Tag und Nacht telefonisch für Sie erreichbar.

Diese Dokumente benötigen wir:

  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Geburtsurkunde des Verstorbenen
  • Todesbescheinigung
  • Familienstammbuch, Heirats- / Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Bei Geschiedenen: Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • Bei Verwitweten: Sterbeurkunde des Partners
  • Rentennummer/n
  • Gesundheitskarte der Krankenkasse
  • Ggf. Versicherungspolicen
  • Ggf. vorhandener Bestattungsvorsorgevertrag

Bestattungs­kosten
Wir beraten Sie

Was eine Bestattung kostet, das lässt sich nicht pauschal vorhersagen, denn es gibt viele Faktoren, die eine Rolle spielen. Deshalb ist es uns wichtig, zunächst mit Ihnen über Ihre Vorstellungen und Wünsche zu sprechen. Gerne machen wir Ihnen dann Vorschläge, was sich wie und in welchem finanziellen Rahmen umsetzen lässt. Und selbstverständlich erhalten Sie von uns auf Wunsch auch einen detaillierten Kostenvoranschlag.

Grundsätzlich lassen sich die Kosten in drei Bereiche unterteilen:

  • Unsere Bestattungsleistungen, inklusive Kauf eines Sarges und gegebenenfalls einer Urne.
  • Kommunale und kirchliche Gebühren, also zum Beispiel Kosten für die Ausstellung der Sterbeurkunde sowie für die Grabstelle, die je nach Sterbe- bzw. Beisetzungsort unterschiedlich hoch ausfallen
  • Auslagen für weitere Dienstleister, wie etwa Floristen, Redner, Musiker. In diesen Bereich fallen auch die Kaffeetafel und die Schaltung der Traueranzeige in der Tagespresse.

Die letzte Ruhestätte
Mit Bedacht auswählen

Wenn Sie einen Angehörigen zu Grabe tragen, stehen Sie zunächst einmal vor der Frage, ob Sie eine Bestattung im Sarg oder eine Kremation mit anschließender Urnenbeisetzung wünschen. Bei der anschließenden Wahl einer letzten Ruhestätte, die ja zugleich Ihr persönlicher Gedenkort ist, haben Sie vielfältige Möglichkeiten:

Erdbestattung

Für die klassische Erdbestattung im Sarg stehen auf den meisten Friedhöfen in Deutschland Wahl- und Reihengräber zur Verfügung. Der wesentliche Unterschied: Nur beim Wahlgrab können Sie die Lage auf dem Friedhof selbst bestimmen und die fest­geschriebene Ruhezeit verlängern.

Feuerbestattung

Bei einer Feuerbestattung haben Sie weitere Alternativen, zum Beispiel Urnenwände (Kolumbarien), aber auch pflegefreie Gemein­schafts­grab­felder, die je nach Friedhof vom einfachen Rasen­grab bis hin zu aufwendig gestalteten und gärtnerisch betreuten Anlagen reichen können.

Seebestattung

Die Seebestattung findet in ausgewiesenen Gebieten der Nordsee, der Ostsee oder auf einem der Weltmeere statt. Die Familie kann der Zeremonie auf See beiwohnen, aber auch „stille“ Beisetzungen sind möglich. In einer Seekarte werden die Koordinaten des Beisetzungsortes markiert.

Naturbestattung

In speziellen Bestattungs­wäldern, die es fast überall in Deutschland gibt, sind Urnen­beisetzungen am Fuße eines Baumes möglich. Auch einige Friedhöfe bieten diese Bestattungsform an. Zudem gibt es Friedhöfe mit Asche­streuwiesen. Das Verstreuen der Asche erfolgt jedoch in der Regel anonym.

Weitere Informationen zu den Beisetzungsmöglichkeiten auf dem von Ihnen gewünschten Friedhof sowie zu unterschiedlichen Bestattungsformen außerhalb klassischer Friedhöfe geben wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch.

Hilfreiche Online-Services im Trauerfall

Wir sind nicht nur persönlich für Sie da, sondern unterstützen Sie auch rund um die Uhr online in unserem digitalen Kunden-Center.

Hier können Sie viele wichtige Dinge im Trauerfall per Mausklick regeln, Erinnerungen an den Verstorbenen bewahren, Ihre Trauer­druck­sachen inklusive Empfänger­listen mit uns abstimmen und Ihre persönliche Musik­auswahl für die Trauerfeier zusammenstellen. Zu jeder Zeit, bequem von zu Hause aus.

Jetzt einloggen!
Wenn Sie noch keine Login-Daten haben, sprechen Sie uns einfach an – wir senden Ihnen zur Registrierung eine E-Mail.

Abmelde-Assistent – Ihr digitaler Formalitäten­helfer

Die wichtigsten Abmeldungen bei den Ämtern nehmen wir natürlich für Sie vor. Sind in den kommenden Monaten weitere Abmeldungen für bisher unbekannte Verträge, Mitgliedschaften oder Nutzerkonten des Verstorbenen notwendig, regeln Sie das schnell und einfach mit dem Abmelde-Assistenten in unserem Kunden-Center!

  • Jederzeit Ab-/Ummeldungen von Versicherungen, Abonnements, Online-Accounts & Co. durchführen
  • Auch ohne Passwörter Nutzerkonten in sozialen Netzwerken löschen oder deaktivieren
  • In umfangreicher Datenbank alle Firmen, Organisationen und Institutionen finden
  • Geprüfter Datenschutz in Kooperation mit dem Bundesverband Deutscher Bestatter e. V.

Gedenkseite – gemeinsam trauern & sich erinnern

Gerne richten wir kostenfrei eine persönliche Gedenkseite für Ihren verstorbenen Angehörigen ein, auf der Sie mit der Trauergemeinschaft sein Leben ehren und sich gegenseitig Trost schenken können. In Ihrem Kunden-Center können Sie dann:

  • Die Privatsphäre-Einstellungen der Gedenkseite verwalten
  • Bilder einsehen, hochladen und auf der Gedenkseite veröffentlichen
  • Das Porträtbild anpassen und einen schönen Text oder Spruch dazuschreiben
  • Verwandte oder Freunde einladen und sich die Organisation teilen

Erinnerungsbuch – gemeinsam das Album eines Lebens erstellen

Die Fotobuch-Software „Das Erinnerungsbuch“ wurde speziell für den Trauerfall entwickelt. Das Programm ermöglicht es Ihnen, mit Familie und Freunden ein einzigartiges Andenken an den Verstorbenen zu entwerfen. Öffnen Sie die Fotobuch-Software einfach über die Gedenkseite oder über Ihr Kunden-Center!

  • Zwischen vielen stimmungsvollen Designvorlagen wählen
  • Gedenkseitenbeiträge, Bilder und Texte einfügen
  • Hochwertig gedruckt nach Hause bestellen
  • Link zum Buch an Verwandte und Freunde versenden, die es ergänzen und selbst bestellen können

Trauerdruck-Abstimmung – einfach, schnell & sicher

Beim Trauerdruck sollte alles fehlerfrei und sorgfältig abgestimmt sein. Das geht im Kunden-Center besonders leicht! Hier sehen Sie die Trauerdrucksachen, die wir individuell für Sie entwerfen, mit allen wichtigen Angaben auf einen Klick.

  • Sicherheit und Komfort statt Fehlerteufel und Stress
  • Übersichtliche Dokumentation von Korrekturen und Nachrichten
  • Alle Trauerdruck-Infos wie Format, Erscheinungsdatum, Publikation und spätester Freigabetermin
  • Einfaches Anlegen und Übermitteln der Empfängerlisten für Ihre Trauerbriefe und Danksagungen

Trauerfeier-Musik – der Soundtrack eines Lebens

Mit der Musikauswahl für die Trauerfeier lassen sich Gefühle auf besondere Weise ausdrücken und die Persönlichkeit des Verstorbenen kann noch einmal aufleuchten. Nehmen Sie sich also Zeit für die Auswahl und tauschen Sie sich dazu auch mit Verwandten und Freunden aus. In unserer umfangreichen Musik­bibliothek mit 1,5 Millionen Songs können Sie gezielt nach Titeln suchen oder sich von unseren Playlists inspirieren lassen.

  • Wunschtitel in unserer Datenbank finden oder sogar eigene Songs hochladen
  • In thematisch sortierten Playlists stöbern
  • Verwandte oder Freunde einladen und gemeinsam Favoriten zu einem zeitlichen Ablauf zusammenstellen
  • Musikauswahl per Klick als fertig markieren und an uns übermitteln

Trauern verbindet.

In unserem Gedenkportal können Sie sich ganz einfach innerhalb der Trauergemeinschaft austauschen.

Bewahren Sie gemeinsam das Andenken an einen geliebten Menschen. Spenden Sie einander Trost – nutzen Sie die Gelegenheit, sich auch zu persönlichen Treffen zu verabreden!

Erinnerungsbücher gestalten

Gemeinsam mit Familie, Freunden und Bekannten des Verstorbenen das Album eines Lebens gestalten, online bearbeiten, teilen – als Fotobuch drucken lassen und direkt nach Hause bestellen.

Sie finden verschiedene Designs und Formate zur Auswahl, können öffentliche Beiträge der Gedenkseite mit eigenen Bildern kombinieren und Alben einfach speichern, teilen, weiterbearbeiten.

Bestattungs­vorsorge
Nach Ihren Vorstellungen

Sich zu Lebzeiten mit der eigenen Bestattung auseinander­zusetzen, klingt für viele Menschen erst einmal ungewöhnlich, doch es gibt einige gute Gründe: Für die meisten ist es eine emotionale Entlastung zu wissen, dass der eigene Abschied geregelt ist; Ihre Angehörigen wiederum müssen in ihrer Trauer weniger Entscheidungen treffen und können einfach sicher sein, dass alles in Ihrem Sinne abläuft.

Wie sehr Sie ins Detail gehen, ob Sie sich nur für eine Bestattungsart entscheiden, bereits ein Sarg- oder Urnenmodell aussuchen oder sogar schon Einzelheiten für die Trauerfeier festlegen, bleibt Ihnen überlassen. Gerne beraten wir Sie hierzu ausführlich und zeigen Ihnen dabei auch, wie Sie die Umsetzung Ihrer Wünsche über ein zweckgebundenes Treuhandkonto oder eine Sterbegeldversicherung auch finanziell absichern können.

Bei Interesse an einer ausführlichen Vorsorgeberatung vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns.

Häufige Fragen im Trauerfall
Bestattung, Trauer & Vorsorge

Rund um einen Trauerfall und um die Planung einer Beerdigung fühlen sich die meisten Menschen verunsichert und stellen sich viele Fragen. Auf einige besonders häufig gestellte Fragen zum Thema Bestattung geben wir Ihnen an dieser Stelle erste Antworten. Weitere Informationen und Hilfestellungen, die Ihre ganz konkrete Situation betreffen, geben wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch.

Allgemeine Fragen

Was muss ich im Sterbefall tun?

Bei einem Sterbe­fall zu Hause rufen Sie bitte zunächst den Hausarzt oder den ärzt­lichen Bereit­schafts­dienst unter der Nummer 116 117 an. Dieser stellt den Tod fest und Sie erhalten einen Toten­schein (auch: Todes­beschei­nigung). Anschlie­ßend rufen Sie uns von Eberhardt Bestattungen unter der Nummer 05037 - 1222 an, um die nächsten Schritte zu be­sprechen.

Bei einem Sterbe­fall im Kranken­haus, in einer Pflege­einrich­tung oder in einem Hospiz kümmert sich das dortige Personal darum, den Toten­schein einzu­holen und den Bestatter zu benach­richtigen. Als bestat­tungs­pflichtige Ange­hörige können Sie den Bestatter anschlie­ßend aber auch noch einmal wechseln – oder bereits im Vorwege uns von Eberhardt Bestattungen als Bestatter Ihres Ver­trauens angeben.

Wie lange darf ein Verstorbener zu Hause bleiben?

In den meisten Bundes­länd­ern, so auch bei uns in Niedersachsen, sollte der Ver­stor­bene binnen 36 Stunden nach Fest­stel­lung des Todes in eine Leichen­halle oder zum Bestatter überführt werden. Möchten Sie sich mehr Zeit für die Ab­schied­nahme im Trauer­haus nehmen, besteht meist auch die Mög­lich­keit, eine Verlän­gerung dieser Frist zu bean­tragen. Gerne sind wir von Eberhardt Bestattungen Ihnen dabei behilf­lich.

Wer bestimmt, welcher Bestatter meinen Angehörigen beerdigt?

Sofern zu Lebzeiten kein Vorsorge­vertrag mit einem be­stimmten Bestatter abge­schlossen wurde, können Sie als bestat­tungs­pflichtiger Ange­höriger einen Bestat­ter Ihrer Wahl beauf­tragen. Bei Unfall­tod informiert zu­nächst die Polizei einen Bestat­ter nach eigenem Ermes­sen. Ebenso wie beim Tod im Hospiz oder Kranken­haus, können Sie jedoch später noch einen Bestat­ter Ihrer Wahl beauf­tragen, den Ver­stor­benen zu sich zu über­führen und alle weiteren Schritte vorzu­nehmen. Und das völlig unab­hängig von Ihrem Wohnort oder dem Wohnsitz des Ver­stor­benen.

Was ist eine Bestattung „von Amts wegen“?

Eine Bestat­tung von Amts wegen, eine soge­nannte Ersatz­vor­nahme, wird durch­geführt, wenn innerhalb der Bestat­tungs­frist keine bestat­tungs­pflichtigen Ange­hörigen ausfindig gemacht werden können oder wenn diese die Übernahme der Bestat­tung ver­weigern. Die Bestat­tung wird dann vom Ord­nungs­amt beauf­tragt, wobei eine schlichte Ausfüh­rung ohne Extras gewählt wird. Werden zu einem späteren Zeit­punkt bestat­tungs­pflichtige Ange­hörige ermittelt, müssen diese die Kosten erstatten.

Wie erkenne ich einen guten Bestatter?

Wer ein Bestat­tungs­unter­nehmen eröff­net, muss keine spezielle Qualifi­kation vor­weisen. Deshalb lohnt es sich, etwas genauer hinzu­sehen: Um Qualitäts­standards in der Branche zu heben, bietet etwa der Bundes­verband Deut­scher Bestatter e.V. (BDB) den Ausbil­dungs­gang Geprü­fter Bestat­ter (vormals: Fachge­prüfter Bestat­ter) sowie eine Weiter­qualifi­zierung zum Funeral­master an. Seit 2007 gibt es auch den Aus­bildungs­beruf Bestat­tungs­fachkraft, worauf der Bestatter­meister folgen kann. Diese Prüfungen werden vor der Hand­werks­kammer abgelegt. Ein weiterer Anhalts­punkt für Sie sind das Marken­zeichen „Bestatter – vom Handwerk geprüft“ und das TÜV-Siegel für zertifi­ziertes Qualitäts­manage­ment. Die Qualifi­kation ist nur ein Anhalts­punkt, zusätzlich können Sie auf der Home­page schauen, welchen Ein­druck das Unter­nehmen persönlich auf Sie macht, welche Philo­sophie dort gelebt wird und welche Leis­tungen angeboten werden.

Was bedeutet das Zeichen „Bestatter – vom Handwerk geprüft“?

Das Zeichen „Bestatter – vom Hand­werk geprüft“ ist das Marken­zeichen des Bundes­verbands Deut­scher Bestat­ter e.V. (BDB). Dieses Güte­siegel wird nur Mit­glieds­unter­nehmen ver­liehen, die einen Ge­prüften Bestat­ter, eine Bestat­tungs­fachkraft oder einen Bestatter­meister in verant­wort­licher Position haben und die be­stimmte fachliche, persön­liche und betrieb­liche Krite­rien erfüllen:

„Betriebe mit dem Marken­zeichen garan­tieren, in allen Fragen und Trauer­angelegen­heiten 24 Stunden ehrlich und verlässlich verfügbar zu sein. Diese Garantie setzt sich auch im prak­tischen und finan­ziellen Bereich fort: Trans­parente, klare und nachvoll­ziehbare Preis­gestal­tung; Ange­messene Räum­lichkeiten und eine breite Palette von Trauer­waren; Regel­mäßige Weiter­bildung und Schulung des Inhabers und Perso­nals; Einsatz moderner technischer Fahr­zeuge und Geräte.“

Quelle: www.bestatter.de

Welche Aufgaben übernimmt Eberhardt Bestattungen für mich?

Als Ihr Bestat­ter beraten wir Sie zu allen Entschei­dungen rund um die Beer­digung, außer­dem über­führen wir den Verstor­benen, ver­sorgen ihn und betten ihn ein. Wir gestal­ten den Trauer­druck, schalten die Anzeige in den Zeitungen und über­nehmen die Organi­sation der Ab­schied­nahme, Trauer­feier und Beiset­zung samt aller Abspra­chen mit weiteren Dienst­leistern.

Die Leistungen von Eberhardt Bestattungen im Über­blick:

  • Ausführ­liche Beratung inklusive Kosten­voran­schlag
  • Organi­sation und Durch­führung von Trauer­feiern und Beiset­zungen in ganz Deut­schland
  • In- und Auslands­über­füh­rungen
  • Hygie­nische und kosme­tische Versor­gung der Verstor­benen
  • Breites Angebot an Särgen, Urnen, Bestat­tungs­wäsche und Zubehör
  • Termin­absprachen mit Kirchen, Fried­höfen und Dienst­leistern
  • Vermit­tlung von kirch­lichen und welt­lichen Trauer­rednern sowie von Floristen und Musikern
  • Vermit­tlung von Stein­metzen und Grab­pflege­diensten
  • Gestal­tung und Druck von indivi­duellen Trauer­karten, Trauer­an­zei­gen und Dank­sagungen
  • Beurkun­dung des Sterbe­falls und sämt­liche Behörden­gänge
  • An- und Abmel­dungen bei Versicher­ungen, Renten­trägern, Ämtern und Dienst­leistern
  • Hilfe bei der Beschaf­fung sämt­licher Doku­mente
  • Antrag auf Renten­vorschuss­zahlung und Hinter­bliebenen­rente
  • Anträge für Versicher­ungs­leis­tungen
  • Online-Ab­mel­dungen und digitale Nachlass­verwaltung

Was passiert nach dem Tod mit den „digitalen Fußspuren“?

In Zeiten von sozi­alen Netz­werken, Online-Shopping, Multi­media-Diensten und virtu­ellen Konten darf eines nicht ver­gessen werden: der digitale Nach­lass, den ein Internet­nutzer seinen Hinter­bliebenen samt möglicher Gut­haben und Verbind­lich­keiten vererbt. Ihr Eberhardt-Team unter­stützt Sie auch hierbei und prüft, ob ein Account, eine Mitglied­schaft oder ein Vertrag mit dem Verstor­benen besteht. Dabei können Sie bestimmen, ob die ermit­telten Konten ge­kündigt oder auf Sie über­tragen werden. Social-Media-Profile können de­aktiviert oder, bei Face­book, in einen Gedenk-Modus gesetzt werden. Auch Gut­haben und andere Ver­mögens­werte können mit Hilfe des Bestat­ters ermittelt und auf Sie bezie­hungs­weise die Erben über­tragen werden. Jeglicher Zugriff durch Dritte wird damit ausge­schlossen.

Wie viel Zeit vergeht zwischen der Abholung des Verstorbenen und der Beisetzung?

Ab wann Ihr verstor­bener Ange­höriger beerdigt oder einge­äschert werden darf und bis wann dies ge­schehen sollte, ist in den Bestat­tungsge­setzen der Bundes­länder geregelt. Bei uns in Niedersachsen muss die Bestattung spätestens 8 Tage nach Fest­stel­lung des Todes erfolgen. Für die Urnen­bei­set­zung nach einer Feuer­bestattung gilt eine Frist von 4 Wochen nach der Ein­äscher­ung. Unter Umständen können Ausnahmen erteilt werden, über die wir Sie gerne näher informieren.

Fragen zum Verstorbenen

Darf ich meinen verstorbenen Angehörigen berühren?

Ja, in der Regel ist es voll­kom­men unge­fährlich, einen Toten zu be­rühren. Nur wenn der Ver­storbene vor seinem Tod eine gefähr­liche, anste­ckende Krank­heit hatte, sodass Sie bereits zu Leb­zei­ten keinen direkten Kon­takt haben konnten, sollten Sie auch nach dem Tod von Be­rüh­run­gen absehen. Im Zwei­fel erkun­digen Sie sich in diesem Fall beim zuletzt be­han­deln­den Arzt. Wenn Sie sich jetzt fragen: Und was ist mit dem Lei­chen­gift? Keine Sorge, das gibt es gar nicht. Als „Leichen­gift“ werden fälsch­licher­weise die Ptomaine bezeichnet, die bei ein­setzen­der Verwe­sung frei­gesetzt werden. Sie sind verant­wortlich für den Leichen­ge­ruch, der bei einigen Verstor­benen auftritt, haben jedoch keine gesund­heitsge­fährden­de Wirkung.

Darf ich den Sarg meines verstorbenen Angehörigen selbst mit zum Grab tragen?

Wenn Sie dem Ver­stor­benen auf diese Weise einen letz­ten Dienst er­wei­sen möchten, können Sie den Sarg ge­mein­sam mit Ver­wand­ten oder Freun­den gerne auch selbst tragen. Zum Beispiel von der Trauer­halle zum Bestat­tungs­fahr­zeug oder auf dem Fried­hof vom Bestat­tungs­fah­rzeug zum Grab. Bei einer Feuer­bestat­tung dürfen Sie natür­lich auch die Urne selbst zum Grab tragen.

Können bei Eberhardt Bestattungen auch verstorbene Frauen von Frauen versorgt werden?

Ja, ob aus per­sön­lichen oder reli­gi­ösen Grün­den der Wunsch be­steht, dass eine Ver­stor­bene von einer Frau für die letzte Reise vor­berei­tet wird – es ist uns ein An­lie­gen, diesem Wunsch nach­zu­kommen.

Fragen zu den Bestattungsarten

Welche Bestattungsarten gibt es und welche davon sind in Deutschland möglich?

Grund­sätzlich gibt es nur zwei Bestat­tungs­arten: die Erd­bestat­tung im Sarg und die Feuer­bestat­tung, bei der der Verstor­bene zunächst im Sarg kremiert wird und anschlie­ßend die Beiset­zung der Asche statt­findet. Während die Beer­digung im Sarg nur auf kirch­lichen oder städt­ischen Friedhöfen statt­finden kann, gibt es für Urnen­beiset­zungen bezie­hungs­weise das Ver­streuen der Asche weitere Möglich­keiten. Die be­kannt­este ist die See­bestattung in bestimm­ten Bestat­tungs­gebieten der Nord­see, Ost­see oder einem der Welt­meere. Darüber hinaus zählen die Baum­bestat­tung oder Wald­bestat­tung in einem Bestat­tungs­wald zu beliebten Beiset­zungs­formen.

Einige unserer Nachbar­länder bieten weitere Beisetzungs­möglich­keiten wie etwa das Ver­streuen der Asche in Flüs­sen, auf einer Alm oder aus einem Heißluft­ballon heraus. Sonder­fälle sind die Diamant­bestattung und die Welt­raum­bestattung, bei denen nur ein kleiner Teil der Asche auf diese Weise bestattet wird. Die ver­bleibende Asche wird nach Ihren Vor­stellungen beige­setzt. Wir von Eberhardt Bestattungen beraten Sie gerne näher.

Warum gibt es überall unterschiedliche Grabarten?

Welche Grab­arten an einem Ort oder auf einem Fried­hof angelegt werden, ent­scheidet immer der jewei­lige Fried­hofs­träger. Klas­sische Grab­arten sind das Wahlgrab und das Reihen­grab. Auch Rasen­gräber mit oder ohne Nam­ens­nen­nung (auch: ano­nyme Bei­setzung) werden häufig angeboten. Ob es darüber hinaus Partner­gräber, gärtne­risch gepflegte Themen­anlagen, Baum­bestat­tungen oder weitere Grabarten gibt, hängt von verschie­denen Faktoren ab. Neben der Be­schaffen­heit des Friedhofs spielen die Nach­frage durch die Be­völker­ung und uns Bestat­ter sowie das Zusam­men­spiel von Friedhofs­trägern, örtlichen Friedhofs­gärtnern und Stein­metzen eine Rolle.

Was sind „Ruhezeiten“ und warum sind sie auf den Friedhöfen so unterschiedlich?

Die Ruhezeit ist die Mindest­nutzungs­dauer einer Grab­stelle. Nach Ablauf der Ruhe­zeit werden Reihen­gräber einge­ebnet und neu belegt. Bei Wahl­gräbern kann die Nutzungs­dauer über die Ruhe­zeit hinaus verlängert werden. Dass die Ruhe­zeiten auch von Friedhof zu Friedhof variieren, hängt mit der unter­schied­lichen Boden­beschaffen­heit zusammen. So muss die Ruhezeit so bemessen sein, dass Sarg und Leich­nam voll­ständig vergehen können. In den Bestattungs­gesetzen der Länder sind darüber hinaus unter­schiedliche Mindest­ruhe­zeiten fest­gesetzt, die zwischen 15 und 30 Jahren liegen, wobei die Ruhezeit für Urnen­gräber kürzer sein kann als bei einer Erd­bestattung.

Was passiert bei einer Kremierung?

Bei der Ein­äscherung wird der Verstor­bene in einen Sarg gebettet und auf einer spezi­ellen Vor­richtung in den etwa 1100 °C heißen Ofen ge­fahren. Der Sarg entzündet sich bei diesen Tempe­raturen selbst, sodass dann auch der Leichnam verbrennt. Die Dauer der Kremation hängt vom Ofen und von der körper­lichen Statur des Verstor­benen ab, üblich sind etwa 2 Stunden. Ein kleiner Scha­mott­stein mit einer ein­gravierten Identi­fikations­nummer wird zum Verstorb­enen in den Sarg gelegt. Anhand dieser Nummer lässt sich die Asche an­schließend ein­deutig zuordnen. Knochen­­reste werden nach der Ein­­äscherung zer­­kleinert, zuvor werden ggf. künstliche Gelenke entfernt. Ein Mit­arbeiter des Krema­­toriums füllt die Asche sowie mögliches Zahn­gold oder Edel­metalle von Körper­schmuck in eine Asche­­kapsel und übergibt sie dem verant­­wort­lichen Bestatter. Für die Bei­setzung wird die Kapsel in der Regel in eine Schmuck­urne Ihrer Wahl eingesetzt.

Kann ich mir den Termin für die Kremierung meines verstorbenen Angehörigen aussuchen?

Einige Krema­torien bieten in der Tat die Ein­äscherung zu einem Wunsch­termin an, sodass Sie zu der Zeit vor Ort oder zu­mindest in Gedanken bei dem Ver­stor­benen sein können. Gerne geben wir von Eberhardt Bestattungen Ihren Wunsch­termin an das Krema­torium weiter.

Warum ist für die Feuerbestattung auch ein Sarg notwendig?

Ein Sarg wird bei der Feuer­bestat­tung aus Ach­tung vor dem Ver­storbenen und aus hygie­nischen Gründen ver­wendet. Ein weiterer wesent­licher Grund ist, dass der Leich­nam ohne Sarg nicht voll­ständig verbrennen würde. Dieser Prozess setzt erst ein, wenn der Sarg sich durch die hohe Tempe­ratur im Ofen selbst ent­zündet hat.

Darf ich die Urne mit nach Hause nehmen?

Die Bestattungs­gesetze der einzelnen Bundes­länder regeln, ob und unter welchen Umständen Angehörigen die Urne aus­ge­händigt werden darf. So ist es in einigen Bundes­ländern möglich, dass Angehörige die Urne selbst zum Bei­setzungs­ort bringen. Die Bei­setzung in Deutsch­land ist nach geltenden Vor­schriften auf einem Fried­hof bzw. in dafür vor­­ge­sehe­nen Wald- oder Meeres­­gebiet durch­zu­führen. Soll der Verstorbene im Ausland bestattet werden, gelten die dortigen Gesetze. In Bremen darf die Asche von Personen, deren Haupt­­wohn­­sitz bei ihrem Tod in die­sem Bundes­­land gemeldet war, unter bestim­mten Um­stän­den auf einem Privat­­grund­­stück bei­ge­setzt werden. Spre­chen Sie uns gerne an, wenn Sie dazu Fragen haben.

Kann die Asche des Verstorbenen vertauscht werden?

Nein, denn jeder Leich­nam wird einzeln kremiert. Die Asche wird anschließend sofort in eine Aschen­kapsel gefüllt und ver­siegelt. Vor der Ein­äscherung wird außer­dem ein Scha­mott­stein mit einer eingra­vierten Identi­fikations­nummer in den Sarg gelegt. Anhand dieses feuer­festen, gekenn­zeichneten Steins kann die Asche eindeutig zuge­ordnet werden.

Was passiert bei einer Seebestattung?

Vor der See­bestat­tung steht zunächst die Ein­äscherung des Ver­storbenen. Sowohl für die Feuer­bestattung als auch für die Beisetzung der Asche auf See muss eine Willens­bekun­dung zu Leb­zeiten vor­liegen. Ist diese nicht vor­handen, müssten die Ange­hörigen glaub­haft be­gründen können, dass die See­bestat­tung im Sinne des Ver­storbenen gewesen wäre. Die Asche wird in eine was­ser­lösliche See­urne gefüllt und in einem der hierfür vorge­sehenen Areale der Nord­see, Ostsee oder in einem anderen Weltmeer der See über­geben. Die Ange­hörigen können der See­bestat­tung bei­wohnen. Unab­hängig davon kann bereits vor der See­bestat­tung eine Trauer­feier statt­finden. Die genauen Koor­dinaten der Bei­setzungs­stelle werden in eine See­karte einge­tragen, die den Ange­hörigen übergeben wird.

Kann ich bei der Seebestattung dabei sein und den Beisetzungsort wieder besuchen?

Ja, die Hinter­bliebenen können bei der See­bestat­tung dabei sein und der Über­gabe der Urne an die See bei­wohnen. Wie viele Per­sonen mit an Bord gehen können, ist unter­schiedlich. Wenn Sie sich für eine See­bestat­tung interes­sieren, geben wir von Eberhardt Bestattungen Ihnen gerne weitere Infor­mationen zu den Möglich­keiten im von Ihnen gewün­schten See­gebiet. Nach der See­bestat­tung erhalten Sie als Ange­hörige eine Karte mit den genauen Koor­dinaten der Bei­setzung. So können Sie den Beiset­zungsort jederzeit auf­suchen. Die Ree­dereien bieten in der Regel auch Gedenk­fahrten dorthin an.

Was sind Wald- und Natur­bestattungen?

Als Naturbestat­tungen werden Beiset­zungs­formen auß­erhalb tradi­tioneller Fried­höfe be­zeichnet. In Deut­schland ist das zumeist die Bei­setzung in einem Bestat­tungs­wald oder die See­bestat­tung. In anderen Län­dern, allen voran in der Schweiz und in den Nieder­landen, gibt es auß­erdem die Mög­lich­keit, die Asche in der Natur zu ver­streuen, etwa auf spezi­ellen Alm­wiesen oder in Flüs­sen. Spre­chen Sie uns an, wenn Sie sich für eine solche Beiset­zungs­form interes­sieren.

Fragen zum individuellen Abschied

Was muss ich beachten, wenn ich einen verstorbenen Angehörigen zu Hause aufbahren möchte?

In den meisten Bundes­län­dern, so auch bei uns in Niedersachsen, dürfen Sie einen Ver­storbenen Ange­hörigen bis zu 36 Stunden zu Hause be­halten und können ihn dort zur Ab­schied­nahme auf­bahren. Beachten Sie dabei, dass es in dem ent­sprech­enden Zimmer nicht zu warm ist und decken Sie den Toten am besten nur mit einem Laken zu. Gerne können Sie auch uns vom Team Eberhardt an­rufen, damit wir Ihnen weitere Tipps geben oder Ihnen helfen, den Ver­storbenen aufzu­bahren.

Kann der Verstorbene in der eigenen Kleidung beerdigt werden?

Ja, grund­sätzlich ist es mög­lich, den Ver­storbenen in der eigenen Kleidung in den Sarg zu betten. Es kann auch bei der Ab­schied­nahme hilf­reich sein, wenn Sie Ihrem Ange­hörigen so gegen­übertreten können, wie Sie ihn zu Leb­zeiten kannten. Ist eine Feuer­bestat­tung ge­plant, müssen die Kleidung und Sarg­beigaben jedoch aus natür­lichen Materi­alien bestehen, wie etwa Baum­wolle, Leinen, Wolle, Seide oder Mais­stärke. Klei­dungs­stücke wie beispiels­weise Schuhe, die ganz oder zum Teil aus Gummi oder PVC bestehen, sind nicht erlaubt, da es bei der Kremation zu einer Schadstoff­entwicklung kommen kann.

Kann ich den Sarg oder die Urne selbst gestalten?

Es gibt inzwi­schen eine Viel­zahl von Anbie­tern, die Särge und Urnen in allen erdenk­lichen Formen, Far­ben und Mate­rialien anbie­ten – und doch kann aus ganz unter­schied­lichen Grün­den der Wunsch ent­stehen, Sarg oder Urne selbst zu ge­stal­ten. Sie können einen Sarg oder eine Urne aus unserem Bestand neh­men und dann be­malen oder Familie und Freunde bitten, darauf liebe­volle Gruß­bot­schaf­ten zu ver­fassen. Sie können aber auch so weit gehen, einen Sarg selbst zu schrei­nern. Spre­chen Sie uns gerne an, damit wir Sie über even­tuelle Vor­schrif­ten infor­mieren.

Kann ich Beigaben mit in den Sarg oder das Grab geben?

Ja, legen Sie gerne einen Brief, das Lieb­lings­buch des Ver­stor­benen, ein von den Kin­dern ge­maltes Bild, einen Teddy oder etwas ande­res mit in den Sarg. Einige Urnen­modelle haben auch ein kleines Fach im Deckel, in das Sie eine Grab­beigabe legen können.

Was gehört zum Trauerdruck und kann ich die Traueranzeige auch selbst gestalten?

Zum Trauer­druck gehören An­zei­gen, die in der Tages­presse ge­schaltet werden, Trau­er­briefe, Ein­la­dungen zum Trau­er­kaffee und Dank­sagun­gen, die Sie per­sön­lich ver­schicken, und Sterbe­bild­chen, die bei der Trauer­feier aus­gelegt oder verteilt werden. Welche For­men des Trauer­drucks Sie nutzen möch­ten, ent­schei­den Sie. Gerne geben wir von Eberhardt Bestattungen Ihnen An­regungen und über­nehmen die Um­setzung.

Früher gab es gerade bei der Trauer­anzeige in der Tages­presse zahl­reiche Kon­ven­ti­onen. Inzwi­schen wird es jedoch immer be­liebter, auch eigene Text- und Bild­ideen oder Ge­stal­tungs­vor­schläge einzu­bringen. Allein bezüg­lich des Formats, sind wir an die Vor­gaben der örtlichen Zei­tungen ge­bunden. Bei der Ge­stal­tung von Trauer­druck, den Sie persön­lich ver­schi­cken, haben Sie natürlich voll­kommen freie Hand.

Fragen zu den Bestattungskosten

Was kostet eigentlich eine Bestattung?

Wie viel eine Bestat­tung kostet, lässt sich nicht pau­schal beant­worten, denn die persön­lichen Vorstel­lungen des Ver­stor­benen und der Ange­hörigen spielen eine entschei­dende Rolle. Wir von Eberhardt Bestattungen nehmen uns Zeit, über Ihre Vorstel­lungen zu spre­chen, beraten Sie aus­führlich und erstel­len Ihnen dann eine detail­lierte Kosten­aufstel­lung. Grund­sätzlich lassen sich die Kosten in drei Be­reiche unter­teilen:

  • Unsere Bestat­tungsleist­ungen, inklusive Kauf eines Sarges und gege­benen­falls einer Urne
  • Kom­munale und kirch­liche Ge­bühren (z. B. Kosten für die Grab­stelle und die Aus­stellung der Sterbe­urkunde)
  • Auslagen für weitere Dienst­leister, wie etwa Flo­risten, Redner, Musiker. In diesen Bereich fallen auch die Kaffee­tafel und die Schal­tung der Trauer­anzeige in der Tages­presse

Kostet eine Feuerbestattung weniger als eine Erdbestattung?

Grundsätzlich ist davon auszu­gehen, dass ein Urnen­reihen­grab preis­werter ist als ein Erd­reihen­grab. Den­noch sollten Sie die Ent­schei­dung für eine Feuer­bestat­tung nicht allein von den Kosten ab­hängig machen, da es auch für eine Erd­bestat­tung preis­gün­stige Vari­anten gibt. Be­rück­sichti­gen Sie auß­erdem, dass bei einer Feuer­bestat­tung Ge­bühren für die zweite Lei­chen­schau durch den Amts­arzt sowie Kosten für die Ein­äsche­rung an­fallen. Zudem werden bei der Feuer­bestat­tung ein Sarg und eine Urne be­nötigt.

Wer muss für die Bestattungskosten aufkommen?

Die Kosten der Bestat­tung muss der Bestat­tungs­pflich­tige tragen. Und das sind in der Rang­folge der Ehe­gatte, der Lebens­partner, die voll­jährigen Kinder, die El­tern, die voll­jährigen Geschwis­ter, die Groß­eltern oder die voll­jährigen Enkel­kinder. Sollten alle Bestat­tungs­pflich­tigen ein Ein­kom­men unter­halb des Sozial­hilfe­satzes haben, kann beim zustän­digen Sozial­amt ein An­trag auf Bestat­tungs­beihilfe gestellt werden. Bewil­ligt die Behörde die volle Beihilfe, wird nach einem fest­gelegten Satz die kosten­günstigste Be­erdi­gung durch­geführt.

Fragen zur Trauer

Wo bekomme ich im Trauerfall psychologische Unterstützung?

Zunächst einmal ist das Eberhardt-Team jeder­zeit für Sie da und steht Ihnen vor, während und auch nach der Bestat­tung mit Rat und Tat zur Seite. Sollten Sie darüber hinaus psycho­logi­sche Hilfe be­nöti­gen, spre­chen Sie uns darauf an oder wenden Sie sich an eine dieser Anlauf­stellen:

Deutschlandweite Seelsorge
Telefonseelsorge: 0800 / 111 0 111, 0800 / 111 0 222 und 116 123
Webmail und Chat: online.telefonseelsorge.de
Vor-Ort-Beratung an 27 Standorten in Deutschland
Weitere Infos unter: www.telefonseelsorge.de

Kann ich Kinder mit zur Beerdigung bzw. zur Abschiednahme am offenen Sarg bringen?

Jedes Kind reagiert anders, aber grund­sätzlich emp­fehlen wir von Eberhardt Bestattungen, Kinder mit zur Beer­digung zu bringen. Auch wenn sie nicht alles ver­stehen, mög­licher­weise über­fordert sind oder sich viel­leicht sogar zwischen­durch lang­weilen – sich in der Zeit der Trauer aus­gegrenzt zu fühlen, würde in jedem Fall schwerer wiegen. Denn das, was wir nicht ken­nen und nicht ver­stehen, macht den Großen wie den Kleinen häufig Angst. Beden­ken Sie auch: Der Ab­schied ist ein ein­maliger unwieder­bring­licher Mo­ment und ein wich­tiger Schritt in der Trauer­verar­beitung, der helfen kann, den Verlust zu akzep­tieren. In unser lang­jährigen Arbeit als Bestat­ter haben wir gelernt, dass die Erwach­senen gerade im Um­gang mit dem Tod noch viel von Kin­dern lernen können. Sie gehen oft­mals ganz natür­lich mit dem Tod um und be­greifen ihn als etwas, was zum Leben eben dazu­gehört und irgend­wann ein­tritt.

Wie erkläre ich meinem Kind, was es bedeutet „tot“ zu sein?

Ob und wie ein Kind be­greift, was es be­deutet, tot zu sein, hängt ganz vom Alter und von der Per­sön­lich­keitsent­wick­lung des Kindes ab. Auch ist es ein Unter­schied, ob es sich um jemand Nahe­ste­hen­den oder um einen Frem­den han­delt und ob jemand plötz­lich oder nach längerer Krank­heit ver­storben ist. Gerne emp­feh­len wir Ihnen Kinder­bücher zu diesem Thema und nennen Ihnen hilf­reiche Anlauf­stellen in Niedersachsen.

Fragen zur Bestattungsvorsorge

Ich habe bestimmte Vorstellungen zu meiner eigenen Beerdigung – wie kann ich das festlegen?

Wenn Sie besondere Wün­sche für die eigene Bestat­tung haben, sollten Sie grund­sätzlich früh­zeitig mit Ihren Ange­hörigen darüber reden. Zudem emp­fiehlt sich eine Bestat­tungs­vor­sorge. Mit Ihrem persön­lichen Vor­sorge­berater bei Eberhardt Bestattungen können Sie Ihre Ideen zu Abschied­nahme und Beer­digung be­sprechen und dann sämt­liche Details ver­trag­lich mit ihm festlegen. Wir werden dann später bei Ihrer Bestat­tung alles nach Ihren Wün­schen aus­führen. Gerade bei ganz persön­lichen Wün­schen ist eine Bestat­tungs­vorsorge rat­sam, damit es unter den Hinter­blie­benen nicht zu Un­stimmig­keiten kommt, welche Form der Ver­abschie­dung Ihnen am ehesten gerecht wird.

Was ist eine Bestattungs­vorsorge und welche Vorteile bringt sie mir?

In einer Bestattungs­vor­sorge legen Sie vertraglich die Rahmen­bedin­gungen und die Details für die eigene Trauer­feier und Bei­set­zung fest. So ent­schei­den Sie mit Ihrer Be­stat­tungs­vorsorge darüber, ob Sie eine Erd­bestat­tung oder eine Feuer­bestat­tung wün­schen, an welchem Ort Sie bei­gesetzt werden möch­ten, wie Sarg oder Urne beschaf­fen sein sollen oder welche Musik bei der Trauer­feier ge­spielt werden soll. Durch Ihre Bestat­tungs­vorsorge wissen Sie, dass später Ihren persön­lichen Wün­schen ent­spro­chen wird. Zu­gleich ent­lasten Sie Ihre Familie, die nun nicht mehr so viele Ent­schei­dungen treffen muss. Eine Bestat­tungs­vorsorge entlas­tet Ihre Familie aber nicht nur emo­tio­nal, sondern auch finan­ziell. Über eine Ster­be­geld­ver­sicher­ung oder ein zweck­gebun­denes Treu­hand­konto kann die Finan­zierung der Bestat­tung vorab ge­sichert werden.

Selbst­verständlich beraten wir vom Team Eberhardt Sie kostenlos und un­verbind­lich zum Thema Bestat­tungs­vor­sorge. Unser Tipp: Sofern Sie Familie haben, ist es sinn­voll, diese vorab einzu­weihen oder gleich zur Beratung mit­zubringen.

Kann ich meine Bestattungs­vorsorge noch einmal ändern?

Sie selbst können Ihre Bestattungs­vorsorge jederzeit anpassen. Für uns als Bestatter und für Ihre Familie ist der jeweils aktuelle Bestattungs­vorsorge­vertrag bindend – auch wenn Ihre Angehörigen nach Ihrem Tod andere Wünsche äußern. Es ist also durchaus möglich, schon in jungen Jahren einen Vertrag zur Bestattungs­vorsorge abzuschließen. Ändert sich dann später Ihre familiäre Situation oder gibt es vielleicht neue Bestattungs­möglich­keiten, dann passen wir Ihren Vertrag gerne entsprechend an.

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